Ist der Radweg nicht befahrbar, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen - auch dann, wenn die Radweg-Benutzung dort sonst Pflicht ist. Das wird jetzt wieder aktuell.
München - Im Herbst große Laubhaufen, im Winter Schnee und Eis - viele Radwege sind in der kalten Jahreszeit nur eingeschränkt frei. Radler müssen dann dort nicht ihre Gesundheit riskieren - sondern dürfen auf die Straße ausweichen. Darauf weist der ADAC hin. Das gilt auch, wenn die Nutzung des Radwegs von Verkehrszeichen vorgegeben wird. In Deutschland gilt bei einem blauen Radwegschild normalerweise die Pflicht zur Benutzung. Innerhalb von Ortschaften müssen Städte und Gemeinden Radwege dem ADAC zufolge nur an Stellen räumen, die als gefährlich oder wichtig für den Verkehr eingeschätzt werden. Außerorts gibt es den Angaben nach generell keine Räum- und Streupflicht auf Radwegen.
Quelle: dpa |