Stuttgart/München - Auch wenn das Traumauto noch so ein fantastisches Schnäppchen wäre: Kriminelle sind kreativ, auch auf dem Online-Automarkt. "Leider gilt dort zu oft das Prinzip: Gier frisst Hirn", sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Käufer und Verkäufer müssen auf der Hut sein, wie typische Betrugsmaschen zeigen, auf die ADAC-Jurist Ulrich May als Sprecher der Initiative Sicherer Autokauf im Internet hinweist. Es gilt: Lieber zweimal hinschauen.
Der Schadenersatz-Trick
Autoverkäufer werden von einem angeblichen Kaufinteressenten gebeten, persönliche und Fahrzeugdaten per E-Mail zu bestätigen. Dann bricht der Kontakt ab. Wird der Wagen anschließend anderweitig verkauft und das Online-Inserat also gelöscht, tritt der Betrüger wieder an den Verkäufer heran und behauptet, dass die Mail eine Bestätigung zum Fahrzeugverkauf sei: Er pocht nun auf Vertragserfüllung und verlangt Schadenersatz unter dem Vorwand, dass bereits ein Weiterverkauf des Autos zu einem höheren Preis vereinbart sei.
Schmidt mahnt entsprechend zur Vorsicht beim Beantworten von unaufgefordert zugeschickten E-Mails potenzieller Interessenten. "Schildern Sie immer den Sachverhalt und den Grund für die Mail", rät der Experte.
Der Kaufantrag-Trick
Kriminelle täuschen dem Fahrzeuganbieter ihr dringendes Kaufinteresse vor. Dazu soll er einen Kaufantrag der Betrüger per E-Mail bestätigen. In diesem Angebot weicht ein Detail wie Erstzulassungsdatum oder ein Ausstattungsmerkmal vom Inserat ab.
Bestätigt der Verkäufer dies, weil er die Mogelpackung nicht bemerkt, wird bei der Fahrzeugübergabe oder danach eine massive Preisminderung und womöglich obendrein Schadenersatz verlangt.
Der Scheck-Trick
Der im Ausland sitzende Betrüger bietet dem Autoverkäufer an, mit einem Scheck zu bezahlen, der - zum Beispiel angeblich wegen eines geplatzten Geschäfts - einen höheren Betrag ausweist als den Fahrzeugkaufpreis. Der Verkäufer soll den überschießenden Betrag über ein Bargeldtransferunternehmen oder via Auslandsüberweisung ausgleichen. Wer die Differenz entrichtet, wird später feststellen müssen, dass der Scheck gefälscht oder ungedeckt war. Ein Klassiker.
Harald Schmidt erklärt, dass derartige Überweisungen per Western Union, MoneyGram oder ähnliche Anbieter "vorwiegend für den Bargeldtransfer mit bekannten Personen wie Verwandten oder Freunden gedacht" seien. Für Zahlungen im Online-Autohandel seien sie nicht geeignet - "auch nicht mit angeblich eingebauter zusätzlicher Legitimierung".
Der Hehler-Trick
Gestohlene oder unterschlagene Fahrzeuge werden mit gefälschten Papieren von sogenannten Straßenhändlern verkauft. Auffällig sind hier in der Regel die Umstände der Kaufabwicklung Alle Vorbereitungen mit dem Händler laufen über das Internet, die Fahrzeugübergabe findet an ungewöhnlichen Orten statt, etwa auf einem Rasthof. Und es wird auf Barzahlung bestanden.
Auf solche Geschäfte sollte sich niemand einlassen. Dazu kommt, dass gefälschte Kfz-Papiere meist nur schwer zu erkennen sind. "Werden Sie misstrauisch etwa bei verwaschenen oder vergilbten und dadurch schlecht leserlichen Dokumenten, achten Sie auf unterschiedliche Schriftentypen und -farben", rät Schmidt.
Der Transportfirma-Trick
Hier werden hochwertige Autos, die mit deutscher Zulassung im Ausland stehen sollen, weit unter dem regulären Marktpreis angeboten. Die Betrüger schlagen Interessenten vor, das Geschäft über ein vermeintlich seriöses Transportunternehmen abzuwickeln, das einen professionellen Internetauftritt hat, aber in Wahrheit gar nicht existiert. Das Geld soll nach der Fahrzeugübergabe an die angebliche Transportfirma ganz oder teilweise gezahlt werden, ein Großteil über ein Bargeldtransferunternehmen. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab - und das Geld ist weg.
"Sollte ein vermeintlicher Autoverkäufer dieses Verfahren vorschlagen, fragen Sie nach einer persönlichen Fahrzeugübergabe mit Unterzeichnung eines Kaufvertrags und anschließender Barzahlung", empfiehlt Schmidt. Lehnt das Gegenüber ab: Finger weg!
Der Strohmann-Trick
Ein professioneller Händler bietet einen Gebrauchtwagen an. Bei weiteren Verhandlungen erfahren Interessenten dann, dass er das Fahrzeug im privaten Kundenauftrag veräußert und nur als Vermittler auftritt. So schließt der Händler die gesetzliche Sachmängelhaftung aus, zu der er beim regulären Verkauf im Gegensatz zu privaten Anbietern verpflichtet ist. Und meist lässt sich nur schwer beweisen, dass ein verschleiertes Eigengeschäft des Händlers vorliegt.
Polizei-Berater Schmidt mahnt zu Sensibilität für diese Masche: "Online-Marktplätze sind effiziente Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Da bedarf es keiner zusätzlichen Vermittlungsfirma."
Online-Marktplätze versuchen mit Filtersystemen, Betrüger auszusortieren
Große Marktplätze wie Autoscout24.de oder Mobile.de sind nach eigenen Angaben darum bemüht, Fahrzeugkäufern und -verkäufern ein sicheres Forum zu bieten. "Wir haben ein dreistufiges Sicherheitssystem etabliert, das unter anderem eine umfangreiche Filtersoftware zur Früherkennung beinhaltet, die jedes einzelne Angebot analysiert und zweifelhafte Inserate blockt", erklärt Mobile-Sprecher Christian Maas. Parallel prüfe ein Spezialisten-Team verdächtige Inserate, kontaktiere gegebenenfalls Anbieter und stehe Nutzern für Rückfragen zur Verfügung.
Autoscout24 setzt ebenfalls auf Filtersoftware und Sicherheitsteam. "Wir fordern außerdem unsere Nutzer auf, auf potenzielle Betrugsversuche hinzuweisen", berichtet PR-Managerin Marion Modes. Außerdem helfen beide Online-Börsen bei der Aufklärungsarbeit mit: Gemeinsam mit Polizei und ADAC sind Autoscout24 und Mobile seit Anfang 2007 als Initiative Sicherer Autokauf im Internet aktiv.