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Entschädigung nach Schlaglochschäden möglich - Autobahnmeisterei muss vor Fahrbahnschäden warnen

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Nicht immer bleiben Autofahrer auf den Kosten durch Schlaglochschäden sitzen. Der Staat hat eine Verkehrssicherungspflicht und muss entsprechende Warnhinweise aufstellen.

Schlaglöcher sind ein häufiges Übel. Fehlen Warnhinweise, besteht bei Schäden eventuell Anspruch auf Schadensersatz. Schlaglöcher sind ein häufiges Übel. Fehlen Warnhinweise, besteht bei Schäden eventuell Anspruch auf Schadensersatz.

München - Bei Schlaglochschäden am Auto steht dem Fahrer unter Umständen Schadenersatz zu. Zumindest dann, wenn an der Strecke nicht durch Schilder vor der schadhaften Straßenoberfläche gewarnt wurde. Dies hat das Landgericht Halle entschieden, meldet der ADAC.

In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts auf der A9 bei München durch ein zehn Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Obwohl die zuständige Autobahnmeisterei das Problem kannte, waren keine Warnschilder aufgestellt worden.

Somit hat das Bundesland den Richtern zu Folge die Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen.

 

Quelle: SpotPress

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