Kurzzeitig aufgestellte Halteverbotsschilder müssen gut erkennbar sein. Andernfalls können parkende Autofahrer nicht für Verstöße verantwortlich gemacht werden.
Quelle: picture alliance / dpa Berlin/München/Leipzig - Der ADAC hebt ein wegweisendes Gerichtsurteil gegen schlecht sichtbare Halteverbotsschilder hervor. Die Behörden müssten kurzzeitig geltende Schilder sorgfältig und gut sichtbar aufstellen. Ansonsten können Autofahrer nicht für Verstöße zur Rechenschaft gezogen werden, teilt der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, ein parkender Autofahrer müsse nicht aktiv nach Verbotsschildern suchen, wenn er dafür keinen Anlass habe. Würden übergangsweise geltende Schilder zu niedrig und parallel zur Fahrtrichtung aufgestellt und damit leicht übersehen, sei der Autofahrer entlastet. Mit der Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf. Bei dem Fall ging es um die Klage eines Berliners, dessen Auto im Jahr 2010 abgeschleppt wurde. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |