Wie weit Autofahrer beim Überholen von Radlern ausscheren müssen, ist nicht klar geregelt. Mindestens 1,5 bis 2 Meter sollte der Abstand betragen, rät der TÜV Nord.
Essen - Radfahrer sind im Straßenverkehr häufig gefährdet. Das gilt insbesondere dann, wenn Autofahrer sie überholen. Deshalb schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) Autofahrern vor, beim Überholen einen "ausreichenden Seitenabstand" zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten (Paragraf 5). Der Gesetzgeber definiert zwar keinen Mindestabstand, aber die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Autofahrer mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand halten sollten, erklärt der TÜV Nord. |
