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Recht: Richter werten Fahrerflucht als versuchten Mord - Autofahrerin textet während der Fahrt - und tötet einen Radfahrer

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Eine Autofahrerin spielt mit ihrem Handy und kollidiert mit zwei Radfahrern. Statt zu helfen, flüchtet die Frau. Ein Radfahrer stirbt. Jetzt wurde die Frau wegen versuchten Mordes verurteilt.

Eine Frau war durch die Benutzung ihres Mobiltelefons während der Autofahrt abgelenkt und kollidierte mit zwei Radfahrern. Einer der beiden starb Eine Frau war durch die Benutzung ihres Mobiltelefons während der Autofahrt abgelenkt und kollidierte mit zwei Radfahrern. Einer der beiden starb Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Weil eine 21-Jährige während der Fahrt mit ihrem Handy Nachrichten verschickte, kam es zu einem schweren Unfall mit zwei Radfahrern. Einer der Radler starb, der andere überlebte schwer verletzt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Fahrerin nun zu einer Jugendstrafe wegen versuchten Mordes von zwei Jahren. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte hatte zu Prozessauftakt geleugnet, beim Fahren Textnachrichten auf ihrem Telefon getippt zu haben. Nach dem Aufprall will sie in Panik davongefahren sein und nicht bemerkt haben, dass sie mit ihrem Auto zwei Radfahrer erfasst hatte. Durch die Kurznachrichten "war die Angeklagte so abgelenkt, dass sie die Radfahrer nicht wahrnahm", sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht verurteilte die Frau auch wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Strafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Radfahrer waren gut erkennbar

Die Angeklagte war an einem Morgen im August 2014 auf einer Bundesstraße zwischen Weil der Stadt und Renningen westlich von Stuttgart ungebremst in die Männer gefahren. Nach Angaben des Gerichts muss sie rund neun Sekunden nicht auf die Straße geschaut haben. Die Radfahrer waren nach Aussage der Vorsitzenden Richterin auf der geraden Strecke gut erkennbar - sie trugen auffällige Kleidung. "Ausweichen wäre durch eine leichte Lenkbewegung möglich gewesen."

Die Fahrerin hatte bei dem Unfall gegen 7:45 Uhr nicht einmal versucht, auszuweichen. Durch den Zusammenstoß wurden die Männer in eine Wiese geschleudert. Der Aufprall dauerte nach Erkenntnissen des Gerichts höchstens 0,2 Sekunden. Die Reaktionszeit, die es braucht, um den Blick aufzurichten, sei 0,5 Sekunden lang.

"Ob sie die Radler sah, ist unklar"

Die Autofahrerin hatte nach dem Aufprall kurz angehalten, war dann aber trotz schwerer Schäden an ihrem Auto weitergefahren, unter anderem mit einem platten Reifen. Das Gras sei hoch gewesen, die Opfer hätten weit von der Straße entfernt gelegen, sagt die Vorsitzende Richterin. "Ob sie die Radler sah, ist unklar". Die Frau rief später die Polizei und sagte, sie sei mit einem Auto zusammengestoßen - die Polizei fahndete derweil schon nach ihrem Fahrzeug und stellte schnell die Verbindung zum Unfall mit den Radfahrern her.

Das Urteil erging unter anderem wegen versuchten Mordes in einem Fall, weil die Frau nach Angaben des Gerichts billigend in Kauf genommen hatte, dass durch ihre unterlassene Hilfeleistung jemand stirbt. Sie habe demnach wegen des starken Aufpralls annehmen müssen, dass sie mindestens einen Menschen mit ihrem Fahrzeug erfasst hatte. Sie habe mit ihrer Flucht die Absicht gehabt, ihre Tat zu verdecken - nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Mordmerkmal.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes durch Unterlassen in zwei Fällen drei Jahre Jugendstrafe beantragt. Die Verteidigung hatte auf höchstens zwei Jahre auf Bewährung plädiert.

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