Diesel arbeiten schlecht auf kurzen Strecken. Ein Autofahrer, der das nicht wusste, darf seinen Renault zurückgeben. Weder Handbuch noch Händler hatten ihn aufgeklärt.
Düsseldorf – Was jeder wissen sollte oder eben wissen müsste, der ein Auto mit Partikelfilter fährt: Die Dinger muss man gelegentlich „freibrennen“. Die Filter setzen sich zu, wenn sie überwiegend auf kurzen Strecken und mit niedrigen Geschwindigkeiten gefahren werden. Offenbar wissen das dennoch viele Fahrer eines Dieselautos nicht. Eine Warnleuchte im Cockpit weist auf das Problem hin. In der Betriebsanleitung steht, wie man dann vorgehen, oder besser: fahren muss. Manchmal aber auch nicht. Beim Renault Grand Scénic zum Beispiel, steht nicht im Handbuch, was zu tun ist, wenn der Partikelfilter sich zugesetzt hat. Deshalb darf ein Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen seinen Van jetzt zurückgeben. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Händler, der den Renault verkauft hatte, im Gegenzug gut 24.000 Euro an den Kläger zurück zu zahlen. Der Kläger hatte den Scénic mit 2,0-Liter-Diesel im Sommer 2015 gekauft. Mit 13.900 Kilometern laut Tacho. Rund drei Monate später leuchtete dreimal kurz hintereinander eine Warnleuchte im Cockpit. Die zeigte an, dass der automatische Reinigungszyklus abgebrochen wird, der eigentlich den Partikelfilter freibrennen soll. Dieser hatte sich in kurzer Zeit mehrfach zugesetzt. Der Autohändler hätte den Käufer aufklären müssenDas passierte, weil der Scénic-Fahrer nach eigener Aussage quasi ausschließlich Kurzstrecken fuhr. Das hätte er dem Verkäufer von vornherein auch gesagt. Doch dieser habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass ein Diesel dann wahrscheinlich das falsche Fahrzeug für ihn sei. Ebenso habe der Verkäufer nicht darauf hingewiesen, dass der Wagen gelegentlich auf längeren Strecken gefahren werden muss, um den Partikelfilter frei zu brennen. Diesem Umstand folgten die Richter und entschieden wie folgt: Mit dem Auto sei alles in Ordnung, es sei sogar für „überwiegenden Kurzstreckenbetrieb“ geeignet, „sofern der Dieselpartikelfilter bei Bedarf gereinigt wird“. Das ist gängige Rechtsprechung. Allerdings habe der Autohändler seine Aufklärungspflicht verletzt. Denn: Das Handbuch des Scénic schweigt sich über gelegentlich notwendige Regenerationsfahrten aus: „Enthält das Bedienungshandbuch – wie vorliegend – jedoch keinen Hinweis auf die Notwendigkeit der Durchführung von Regenerationsfahrten, ist eine Hinweis- und Beratungspflicht zu bejahen.“ Wer also wegen exzessiven Kurzstreckenverkehrs Ärger mit seinem Diesel hat, sollte zunächst einen Blick ins Handbuch werfen. Meist steht da unter dem Stichwort „Partikelfilter“, dass der nicht gut mit kurzen Strecken klarkommt. Und wie man ihn gegebenenfalls freibrennt. Maximal 30 Minuten Fahrt mit etwas erhöhter Drehzahl sollten für gewöhnlich reichen. Und, auch das stellten die Richter fest: Solche Fahrten seien Autofahrern durchaus zuzumuten. |