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Oberlandesgericht Koblenz weist Klage von VW-Fahrerin ab - Autohaus nicht verantwortlich für Betrug

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Keine Erstattung für einen VW Tiguan mit Betrugs-Software: Die Klägerin hatte ein Autohaus verklagt. Dies sei aber nicht für den VW-Betrug verantwortlich, so das Gericht.

Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage einer VW-Fahrerin ab Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage einer VW-Fahrerin ab Quelle: dpa/Picture Alliance

Koblenz - Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen. Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen bei ihm anhängig. Die Klägerin wollte in dem Berufungsverfahren Verkaufspreis, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW-Tiguan in Höhe von insgesamt fast 40.000 Euro erstattet bekommen, weil der Dieselmotor vom Abgasskandal betroffen ist.

Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Diese habe sich gegen ein Autohaus in Heiligenroth im Westerwald gerichtet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern sei. Es sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von Volkswagen.

Das Oberlandesgericht schloss sich dem an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Eine Gewährleistung habe die Klägerin dagegen nicht vor Gericht verlangt. Bundesweit sind im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren Tausende Klagen erhoben worden.

 

 

Quelle: dpa

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