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Recht: Jobcenter muss im Einzelfall Darlehen für Pkw gewähren - Autokredit vom Amt

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Ist der Arbeitsplatz durch den Wegfall des Pkws bedroht, muss das Jobcenter mit einem Darlehen für eine Neuanschaffung aushelfen. Das geht aus einem Urteil hervor.

In dem verhandelten Fall wollte ein Jobcenter das Darlehen für die Anschaffung eines neuen Wagens nicht gewähren. Das Landessozialgericht kippte das Urteil In dem verhandelten Fall wollte ein Jobcenter das Darlehen für die Anschaffung eines neuen Wagens nicht gewähren. Das Landessozialgericht kippte das Urteil Quelle: picture alliance / dpa

Celle - Das Jobcenter muss Arbeitnehmern in Einzelfällen ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 11 AS 676/15 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Darlehen muss zumindest vorläufig und unter der Voraussetzung, dass andernfalls Arbeitslosigkeit droht erteilt werden.

Frau bat um Unterstützung, Jobcenter lehnte ab

Im verhandelten Fall war eine Frau bei einer Leiharbeitsfirma als Pflegehelferin beschäftigt und bezog ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV). Um zu den verschiedenen Arbeitsorten zu gelangen, nutzte die Frau ihren privaten Pkw. Sie informierte das Jobcenter an einem Sonntag per Mail darüber, dass ihr Auto am Vortag mit einem Schaden liegengeblieben war und die Reparatur 1.000 Euro kosten werde. Sie benötige für ihre Arbeit ein privates Fahrzeug und bat um Unterstützung bei der Vermeidung der drohenden Arbeitslosigkeit.

Dafür beantragte sie am Tag darauf telefonisch beim Jobcenter ein Darlehen zum Kauf eines neuen Autos. Dieser Wagen kostete 2.000 Euro. Das Jobcenter lehnte die Gewährung eines Darlehens ab: Es ging unter anderem davon aus, dass der Frau das Geld für den Kauf zur Verfügung gestanden habe und sie es dem Verkäufer bereits übergeben habe. Daraufhin beantragte Frau die Gewährung des Darlehens bei Gericht.

Urteil: Die Darlehensgewährung sei notwendig

Das Landessozialgericht urteilte nun: Das Jobcenter muss das Darlehen gewähren. Zwar sei es grundsätzlich eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers, ob ein Darlehen genehmigt wird. Hier habe das Jobcenter aber die Situation der Frau nicht ausreichend berücksichtigt. Sie sei bei ihrem Arbeitsverhältnis auf einen Pkw angewiesen, anderenfalls drohe der Arbeitsplatzverlust. Es sei dem Jobcenter im Rahmen einer Folgenabwägung zuzumuten, ein Darlehen zu gewähren. Im vorliegenden Fall sei der Pkw zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung also nicht von vornherein unwirtschaftlich.

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