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Recht: Unfallhaftung bei hohem Tempo - Automatische Mitschuld für Schnellfahrer

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Wer weit schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall eine Mitschuld bekommen. Das gilt auch, wenn kein Tempolimit die Höchstgeschwindigkeit einschränkt.

Auch wenn die zulässige Geschwindigkeit nicht eingeschränkt ist: Wer weit schneller als 130 km/h fährt, muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld rechnen Auch wenn die zulässige Geschwindigkeit nicht eingeschränkt ist: Wer weit schneller als 130 km/h fährt, muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld rechnen Quelle: picture-alliance/dpa

Coburg - Auf vielen deutschen Autobahnen schreibt kein Tempolimit vor, wie schnell man fahren darf. Trotzdem kann man wegen hoher Geschwindigkeit rechtliche Nachteile bekommen, sagt die Versicherung Huk-Coburg: Wer deutlich schneller fährt als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h muss bei einem Unfall mit einer Mitschuld von etwa 30 Prozent rechnen. Dies gilt besonders für Nachtfahrten.

Aufgrund der hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr. Problematisch: Die Beweislast liegt im Zweifel beim Schnellfahrer. Er muss also beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte.

Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dann keine Rolle mehr. Bei Autobahn-Unfällen, die sich beim Wechseln von der rechten auf die linke Fahrspur ereignen, ist die Richtgeschwindigkeit besonders oft ein Thema.

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