Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, muss der Betreiber zahlen. Der Verweis auf zu teure Sicherheitsvorkehrungen ließen die Richter nicht gelten.
Quelle: picture alliance / dpa Paderborn - Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Fahrzeugen. Die Ausrede, Sicherheitsvorrichtungen seien zu teuer, zählt nicht. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden. Zwei Autos kollidierten in der WaschstraßeKonkret ging es um eine Autofahrerin, die ihr Fahrzeug in eine Waschstraße gefahren hatte, in der die Fahrzeuge auf einem Band durchgezogen werden. Als das Auto vor ihr stecken blieb und ihr eigenes Auto weiter gezogen wurde, hupte die Frau. Das Personal reagierte nicht. Als die Fahrzeuge aufeinanderprallten, entstand am Auto der Klägerin ein Schaden von 1.300 Euro. Die Versicherung des Waschanlagenbetreibers wollte nicht zahlen. Automatische Vorrichtungen wie Lichtschranken oder Sensoranlagen, die solche Unfälle verhindern könnten, seien zu teuer. Gleiches gelte für mehr Aufsichtspersonal. Die Versicherung bekam in erster Instanz Recht. Ganz anders urteilte jetzt das Landgericht Paderborn in der Berufungsverhandlung: Der Betreiber müsse gewährleisten, dass im Falle einer "offenkundig gefahrträchtigen Situation" das Laufband sofort abgeschaltet werde. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 5 S 65/14) Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |