Wenn es auf der Autobahn kracht, drohen lange Staus. Ist niemand verletzt und der Schaden überschaubar, muss die Unfallstelle geräumt werden. Unfälle auf Autobahnen stehen häufig in keinem Verhältnis zu den Staus, die sie verursachen. Das berichtet die „Welt“. Wenn die verunfallten Autos noch fahrbereit sind, müssen sie schnellstmöglich auf den Standstreifen oder einen Rastplatz gebracht werden. So werden andere Autofahrer nicht behindert und weitere Unfälle vermieden. Erst bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen oder Personenschäden müssen die Teilnehmer sofort die Polizei informieren. Schadensgrenze: 1.000 Euro Bei Bagatellschäden geht es ganz ohne Polizei. Wenn die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist und die geschätzten Reparaturkosten weniger als 1.000 Euro betragen, muss der Notruf nicht gewählt werden. Vorsicht: Bei neueren Autos können unscheinbare Schäden sehr teuer werden. Auch ohne Polizei muss der Unfall aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, Fotos vom Unfallort zu machen. Des weiteren sollte man alle Daten des Unfallgegners aufnehmen und diese mit dem Personalausweis abgleichen. Viele Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, sofort einen Schadensfall zu melden. Quelle: Zeit |
verfasst am 15.08.2012
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