Wer mit weniger als 1,6 Promille am Steuer erwischt wird, kommt in vielen Bundesländern um den "Idiotentest" herum. In Bayern dürfte das jetzt vorbei sein.
München - Bayern, wo das Weißbier dazugehört wie in Frankreich der Rotwein, geht mit Alkoholfahrern künftig härter ins Gericht. Praktisch jeder, der seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, muss in Zukunft zum so genannten Idiotentest. Dies gilt unabhängig davon, wie viel Alkohol er im Blut hatte. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor.
Darin heißt es: "Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (...), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen." Das gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde. Eine Frau, die mit 1,28 Promille am Steuer erwischt worden war, hatte gegen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Ähnlich hatte im Sommer dieses Jahres in einem anderen Fall auch schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Das bayerische Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VGH hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen: 11 BV 14.2738).
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