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BGH Urteil: Autohändler muss Transportkosten in Werkstatt zahlen - Bei Defekt nach Kauf

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Im Streit um einen Transportkostenvorschuss bei einem Gebrauchtwagenkauf hat der Bundesgerichtshof mit dem heutigen Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf gestärkt. Im Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss gaben die Karlsruher Richter der Frau recht. Sie durfte von dem Verkäufer verlangen, dass zunächst er den Transport des Autos in seine Werkstatt bezahlt, heißt es in dem Urteil von Mittwoch.

In dem Fall hatte die Frau aus Schleswig-Holstein über ein Online-Portal bei dem Berliner Händler einen gebrauchten Smart gekauft. Kurze Zeit später trat nach ihren Angaben ein Motorschaden auf. Der Verkäufer bot ihr an, den Wagen in Berlin zu reparieren. Für den Transport dorthin wollte die Klägerin einen Vorschuss von 280 Euro haben. Da sie darauf nie eine Antwort bekam, ließ sie das Auto schließlich woanders reparieren.

Ob der Autohändler ihr die Kosten von mehr als 2.000 Euro ersetzen muss, die ihr dadurch entstanden sind, muss nun das Landgericht Berlin entscheiden. Dabei wird es vor allem klären müssen, ob das Auto überhaupt einen Motorschaden hatte. (Az.: VIII ZR 278/16)

 

Quelle: dpa

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