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Diebstahl des Kennzeichens von der Polizei bescheinigen lassen - Bei fehlendem Nummernschild im Zweifel zur Polizei

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Für den Ersatz von gestohlenen Autokennzeichen führt kein Weg an einer Meldung bei der Polizei vorbei. Bei einfachem Verlust reicht eine eidesstattliche Erklärung aus.

Fehlende Nummernschilder: Ging das Kennzeichen verloren, muss der Fahrzeughalter den Verlust eidesstattlich versichern Fehlende Nummernschilder: Ging das Kennzeichen verloren, muss der Fahrzeughalter den Verlust eidesstattlich versichern Quelle: picture alliance / dpa

Aschaffenburg - Ein verschwundenes Nummernschild sollten Autofahrer umgehend den Behörden melden. Falls es gestohlen wurde, ist der Gang zur Polizei nötig. Die stellt eine Verlustbescheinigung aus, erklärt Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Bescheinigung beantragt man bei der Führerscheinbehörde neue Nummernschilder.

Ist das Nummernschild verloren gegangen, etwa bei einem Unfall, kann man direkt zur Führerscheinbehörde gehen. Dort müssen Autofahrer aber mit einer eidesstattlichen Erklärung erläutern, wie das Nummernschild weggekommen ist, so Häcker. "Es kann im Zweifel nicht schaden, zur Polizei zu gehen, wenn man sich nicht sicher ist, wie das Schild genau vom Auto verschwunden ist."

Egal, ob geklaut oder verloren, ob nur eins oder beide Schilder weg sind: Man erhält eine neue Kennung. "Mit der alten könnte Schindluder getrieben werden", erklärt Häcker.

Wer ohne Nummernschild mit dem Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Eventuell drücken Polizisten ein Auge zu, wenn man erwischt wird und etwa sagt, dass die Schilder geklaut wurden und man auf dem Weg zur Polizeidienststelle ist. "Sie haben dann Ermessensspielraum", sagt Häcker. "Verlassen sollte man sich auf ihre Gnade aber nicht."

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