Warum es zu einer Kollision beim Abbiegen gekommen war, war für den Unfallverursacher danach klar: Falschparker trübten ihm die Sicht. Das Gericht sah das etwas anders.
Quelle: picture alliance / dpa Hamburg - Gerade bei einer Sichtbehinderung müssen sich Autofahrer vorsichtig verhalten: Das gilt auch dann, wenn die Sichtbehinderung vom einem Falschparker verursacht wird. Sonst könnten die Unfallverursacher bei einem Unfall die Alleinschuld tragen. Das lässt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az.: 302 O 104/15) ablesen, auf die der ADAC hinweist. Im konkreten Fall parkten zwei Autos im Halteverbot. Ein Autofahrer wollte an dieser Stelle abbiegen und stieß mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Er klagte auf Schadenersatz. Aufgrund der zwei Falschparker sei seine Sicht so stark eingeschränkt gewesen, dass er die Annäherung des anderen Wagens nicht habe wahrnehmen können. Das Gericht wies seine Klage ab und gab ihm die Alleinschuld. Der Fahrer hätte umsichtiger fahren müssen. Zudem habe er versäumt zu erklären, worin die eigentliche Sichtbehinderung bestand. An der Unfallstelle befand sich eine Haltezone, auch um ein Be- und Entladen für die Dauer von bis zu drei Minuten zu ermöglichen. Das zeige, dass der Gesetzgeber dort eine Einschränkung der Sicht für zumutbar halte. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |