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Plakette und Kennzeichen müssen übereinstimmen - Bei Ummeldung Plakette nicht vergessen

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Stimmen Umweltplakette und Kennzeichen nicht überein, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Ändert sich das Kennzeichen, muss daher auch die Plakette getauscht werden.

Die auf der Umweltplakette eingetragene Nummer und das Kennzeichen müssen übereinstimmen Die auf der Umweltplakette eingetragene Nummer und das Kennzeichen müssen übereinstimmen Quelle: dpa/Picture Alliance

München (dpa/tmn) - Nach der Ummeldung eines Autos muss sich der Halter sofort um eine neue Umweltplakette kümmern - es sei denn, er will mit dem Wagen nicht in Umweltzonen fahren. "Die Plakette muss zum Kennzeichen passen"», erklärt Vincenzo Lucà vom TÜV Süd.

Ändert sich das Autokennzeichen, zum Beispiel nach einem Besitzerwechsel oder weil ein Fahrzeughalter eines der wiedereingeführten Altkennzeichen haben möchte, ist eine Umweltplakette mit der neuen Buchstaben-Nummern-Kombination erforderlich. So sollen Betrügereien mit der Plakette verhindert werden.

Stimmen Kennzeichen und Plakette nicht überein, müssen Autofahrer in Umweltzonen mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Eine neue Umweltplakette ist in der Regel direkt bei der Zulassungsstelle erhältlich.

 

Quelle: dpa

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