Ein Autofahrer, der einen Hund anfährt, muss auch dann die OP-Kosten tragen, wenn das Tier schon älter und krank ist. Das entschied das Münchner Amtsgericht.
Quelle: picture alliance / dpa München - Wer einen Hund anfährt, muss die OP-Kosten zahlen - auch wenn sie den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden. Dass der Hund im konkreten Fall acht Jahre alt war und andere Gebrechen hatte, ändere nichts daran, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gesetz berücksichtige seit einiger Zeit auch den ideellen Wert; Tiere könnten nicht wie Sachen behandelt werden. Behandlungskosten von 2.200 EuroDer Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche. Die Besitzerin forderte die Behandlungskosten von 2.200 Euro von dem Autofahrer. Der weigerte sich zu zahlen, weil Pauli nicht sachgerecht angeleint gewesen sei; zudem habe das Tier nur 175 Euro gekostet. Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1.650 Euro. Es gebe bei Tieren zwar eine Obergrenze, jenseits derer Heilungskosten unverhältnismäßig seien. Diese hänge aber vom Einzelfall ab. An der Tankstelle gelte zudem - ähnlich wie auf Parkplätzen - erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb hätte der Autofahrer vorsichtiger fahren müssen, entschied das Gericht. Allerdings treffe die Hundehalterin eine Mitschuld. Sie hätte Pauli so anleinen müssen, dass er nicht auf die Straße laufen konnte. Sie muss nun ein Viertel der Kosten selbst tragen. (Az 344 C 1200/13). Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |