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Für Carsharing gilt in der Regel Vollkasko - Bei Unfallschuld dennoch Selbstbeteiligung möglich

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Leiht man sich ein Auto per Carsharing, ist dieses meist vollkaskoversichert. Verursacht der Fahrer jedoch einen Unfall, kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Carsharing-Fahrzeuge sind üblicherweise vollkaskoversichert Carsharing-Fahrzeuge sind üblicherweise vollkaskoversichert Quelle: picture alliance / dpa

Leipzig - Bei Carsharing-Fahrzeugen eines kommerziellen Anbieters besteht neben der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Ist der Fahrer aber schuld an einem Unfall, muss er sich an den Kosten beteiligen. Die Selbstbeteiligung beträgt meist 500 bis 1.500 Euro, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Am besten liest man sich die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Autos gut durch und vergleicht die Angebote der Anbieter in diesem Punkt.

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