Der Verbrauch eines Autos muss zumindest annähernd mit den Angaben des Herstellers übereinstimmen. Andernfalls ist dies ein Sachmangel.
Stuttgart - Über den Verbrauch von neuen Autos wird viel gestritten. Doch bei mehr als zehn Prozent Mehrverbrauch endet der Streit. Denn überschreitet der Verbrauch eines Neuwagens die Angaben des Herstellers um diesen Wert, kann der Käufer den Wagen zurückgeben. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das damit bereits existierenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gefolgt ist. Der Kläger im aktuellen Fall hatte sich laut Informationen des Auto Club Europa einen Renault Scénic mit 2,0-Liter-Benziner gekauft. Der Kraftstoffverbrauch auf dem Papier: 7,7 Liter. Nach dem Kauf schickte der neue Besitzer sein Auto noch einmal auf den Prüfstand und siehe da, der TÜV Nord ermittelte einen Verbrauch von 8,5 Litern. Da die Differenz mehr als zehn Prozent betrug, haben die Richter entschieden: Das Auto darf zurückgegeben werden. Der Autoclub gibt jedoch zu bedenken, dass derartige Streitereien vor Gericht langwierig und kostspielig sind und ohne entsprechenden Rechtsschutz besser nicht ausgefochten werden sollten. (Aktenzeichen: 28 U 94/12, 4 O 250/10)
Quelle: MOTOR-TALK |