Beifahrer müssen auf Blitzerfotos nicht zwingend unkenntlich gemacht werden. Die Polizei darf laut eines Urteils über Mitfahrer Rückschlüsse auf Verkehrssünder ziehen.
Quelle: picture alliance / dpa Oldenburg - Auf Blitzerfotos sind gelegentlich auch die Beifahrer zu sehen.Die Passagiere werden normalerweise unkenntlich gemacht. Doch das ist nicht zwingend erforderlich, wie der ADAC unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg mitteilt (Az.: 2 Ss OWi 20/15). In dem verhandelten Fall war auf einem Blitzerfoto die Tochter des Halters zu erkennen. Das OLG hatte in dem Zusammenhang die Frage zu entscheiden, ob das Bild dazu verwendet werden darf, über die Beifahrerin Rückschlüsse auf den Fahrer zu ziehen. Die Richter bejahten das und urteilten, dass die Aufnahme des Fotos von der Strafprozessordnung schon deshalb gedeckt sei, weil es unvermeidbar ist, den Beifahrer mit abzubilden. Insofern könne das Foto auch dafür verwendet werden, Rückschlüsse auf den Verkehrssünder zu ziehen. In dem verhandelten Fall fiel der Verdacht auf den Vater der Beifahrerin, also den Halter. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |