Jens Lehmann musste sich wegen mehrerer Verkehrsvergehen verantworten. Für eines muss er 42.500 Euro zahlen, zwei deutlich schlimmere Vorwürfe sind vom Tisch.
Starnberg - Auf dem Platz hat er oft herumgebrüllt und dirigiert. Im Verkehr hält sich Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (46) ebenfalls nicht zurück. Das Amtsgericht Starnberg (Oberbayern) verurteilte ihn am Mittwoch wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 850 Euro - macht 42.500 Euro. Lehmann war im vergangenen Herbst als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt worden und hatte sich geweigert, den Zusammenstoß von der Polizei aufnehmen zu lassen. Es war nicht das erste Mal, das der Ex-Torhüter auffiel. Bei der Verhandlung ging es zunächst um ein Delikt, das Lehmann bereits vor zwei Jahren begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf Lehmann Nötigung und versuchte Körperverletzung im Straßenverkehr vor - dieses Verfahren wurde jetzt aber eingestellt. Laut einem Strafbefehl stieg Lehmann damals nahe seinem Wohnort am Starnberger See aus seinem Wagen aus und packte einen anderen Autofahrer am Schal, nachdem er dessen Wagen aus Verärgerung über die Fahrweise überholt und ausgebremst hatte. Dafür sollte der vermögende Ex-Fußballprofi 60 Tagessätze zu je 4.000 Euro zahlen - hätte 240.000 Euro gemacht. Lehmann: "Ich habe mich zu Tode erschreckt."Weil er den Strafbefehl nicht akzeptierte, kam es zum Prozess. Vor Gericht schilderte Lehmann den Fall so: Er sei von seinem Kontrahenten bedrängt worden, der ganz dicht an ihm vorbeigefahren sei. "Ich hatte das Gefühl, dass er mich rammen wollte", sagte der Ex-Fußballprofi. "Ich habe mich zu Tode erschreckt." Sein Kontrahent hielt als Zeuge dagegen, dass Lehmann ihn an der Autobahnausfahrt mit seinem Auto ausgebremst habe. Dann sei Lehmann ausgestiegen, "hat irgendetwas gebrüllt und mich am Hals gepackt". Erst als er als Angegriffener auf die Hupe gedrückt habe, "hat er losgelassen", schilderte der Starnberger Autohändler den Vorfall aus seiner Sicht. Eine Sitzungsunterbrechung am Mittag nutzten Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einer Verständigung: Das Verfahren um den Streit vor zwei Jahren wurde eingestellt. Ebenso ein weiteres Verfahren wegen falscher Verdächtigung: Lehmann soll im Frühjahr bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn Salzburg-München (A8) geblitzt worden sein, aber einen anderen Mann als Fahrer angegeben haben.
Quelle: dpa |