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Urteil: Taxifahrer muss sich nicht im Drei-Minuten-Takt melden - Bereitschaftskontrolle im Taxi unzulässig

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Ein Taxiunternehmen verlangte von einem Mitarbeiter, sich beim alle drei Minuten per Signaltaste zu melden. Das ist nicht rechtens, urteilte das Berliner Arbeitsgericht.

Urteil: Ein Taxifahrer muss nicht ständig seine Bereitschaft bestätigen Urteil: Ein Taxifahrer muss nicht ständig seine Bereitschaft bestätigen Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin – Ein Taxi-Unternehmen wollte es ganz genau wissen: Beim Warten ertönte im Taxi alle drei Minuten ein Signal. Drückte der Fahrer dann nicht innerhalb von zehn Sekunden eine entsprechende Taste, wurde seine Standzeit vom Taxameter nicht als Arbeitszeit, sondern als unbezahlte Pausenzeit erfasst. Das Unternehmen war nur bereit, die erfasste Arbeits- und Bereitschaftszeit zu vergüten. Der klagende Taxifahrer fand laut Gericht die Signaltaste unzumutbar.

Das Gericht hat dem Taxifahrer nun überwiegend Recht gegeben. Standzeiten und sonstige Zeiten, in denen ein Fahrer bereit ist, einen Auftrag auszuführen, seien Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig. Der Signalknopf verstoße auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Abgewiesen hat das Arbeitsgericht die Klage aber zum Umfang der gesetzlichen Ruhepausen. Der Taxifahrer sei verpflichtet gewesen, diese einzuhalten. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2017 - Aktenzeichen 41 Ca 12115/16).

 

Quelle: dpa

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