Ein Carsharing-Nutzer soll mithilfe von detaillierten Bewegungsdaten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein. Laut "Manager Magazin" gab BMW die Daten weiter.
Berlin - Er hatte im Juli 2015 einen Fahrradfahrer überfahren und wurde dafür verurteilt. Das Kölner Landgericht entschied auf 33 Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung. Soweit so normal. Allerdings muss BMW sich nun Fragen nach der Datensicherheit der Kunden gefallen lassen. Die Verurteilung gründe sich auf präzise Daten über eine Carsharing-Fahrt des Mannes, berichtet das "Manager Magazin". Der Unfall war mit einem Auto von DriveNow passiert, BMWs Carsharing-Angebot. Das Gericht habe die Informationen demnach im Verfahren gegen den BWL-Studenten angefordert. Die Wegstrecke und die gefahrenen Geschwindigkeiten ließen sich dadurch genau rekonstruieren, schreibt das Magazin. Außerdem sollen weitere Informationen wie die Außentemperatur oder die Position des zur Buchung verwendeten Handys in den Daten enthalten gewesen sein. Erst acht Monate nach der Tat seien die Daten übermittelt worden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte auf Anfrage des "Manager Magazins", dass die Informationen aus dem "Datenbestand von BMW" stammten. Das Tatfahrzeug selbst sei direkt nach dem Unfall von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Wieso DriveNow, ein Joint-Venture von BMW und Sixt, überhaupt über so detaillierte Kundendaten verfügt, bleibt rätselhaft. Laut dem Magazin bestritt DriveNow auf Anfrage, genaue Wegstrecken oder Geschwindigkeiten überhaupt zu speichern. Nur der Ort und der Zeitpunkt des Mietbeginns und -endes würden erhoben. Diese Daten dienten der Rechnungsstellung. Die Speicherung von Daten zur Erstellung eines Bewegungsprofils wäre in Deutschland ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden wahrscheinlich illegal. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Quelle: Manager Magazin |