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Urteil: Keine doppelten Gebühren bei Fahrzeug-Ummeldung - Berliner Behörde kassierte doppelt

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Eine Behörde in Berlin wollte bei einem Autofahrer, der sein Auto umgemeldet hatte, gleich zweimal kassieren. Das Gericht entschied: zu Unrecht.

Die Zulassungsstelle in Berlin berechnete eine separate Gebühr für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung - zu Unrecht Die Zulassungsstelle in Berlin berechnete eine separate Gebühr für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung - zu Unrecht Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Autofahrer recht gegeben, der die Gebühren zur Ummeldung seines Pkw zu hoch fand. Die zuständige Behörde wollte gleich zweimal kassieren. 48,60 Euro sollte der Hamburger zahlen, der nach Berlin umgezogen war und nun sein Auto umschreiben ließ.

Laut Gebührenbescheid bestand der Betrag aus zwei Teilen: den Kosten für die „Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk“ und den Gebühren für die „Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung“.

Eine abgeänderte Zulassung schließe aber immer die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ein, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil. Die Behörde musste dem Betroffenen 10,20 Euro zurückzahlen. (Az. 11 K 478/12)

Quelle: SP-X

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