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Urteil: Berliner Taxis müssen EC- und Kreditkarten akzeptieren - Berliner Taxis müssen Kartenlesegerät an Bord haben

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Taxifahrer in Berlin müssen eine Kartenzahlung akzeptieren. Einige Unternehmen hatten Klage gegen die neue Verordnung eingereicht. Diese wurde jetzt abgewiesen.

Nach einer neuen Verordnung müssen Berliner Taxis mindestens drei verschiedene gängige Karten akzeptieren Nach einer neuen Verordnung müssen Berliner Taxis mindestens drei verschiedene gängige Karten akzeptieren Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Berliner Taxifahrer müssen EC- und Kreditkarten akzeptieren. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch in zwei Eilverfahren. Nach der Taxentarifverordnung, die der rot-schwarze Senat Anfang Januar beschlossen hatte, müssen Taxifahrer mindestens drei verschiedene gängige Karten annehmen. Wenn sie kein funktionierendes Kartenlesegerät dabei haben, dürfen sie niemanden mitnehmen. Dagegen hatten sich zwei Taxiunternehmen gewehrt. Sie halten die Kosten für die Anschaffung der Geräte - etwa 500 Euro - sowie die Betriebskosten für zu hoch. (Az.: VG 11 L 213.15 u.a.)

Die Verwaltungsrichter rechneten etwas anders: Sie veranschlagten etwa 20 Euro Miete im Monat, die über einen Kreditkartenzuschlag von 1,50 Euro wieder hereingeholt werden könnten. Der bargeldlose Zahlungsverkehr sei außerdem mittlerweile weit verbreitet. Vor allem Touristen aus dem Ausland werde eine Taxifahrt dadurch erleichtert.

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