Die Hauptstadt Berlin bereitet sich offenbar auf Fahrverbote für Diesel vor: Die Landesregierung prüft derzeit die Umsetzbarkeit an 20 zum Teil vielbefahrenen Straßen.
Berlin - In der Dieselkrise drohen in einer weiteren deutschen Großstadt durch eine baldige Gerichtsentscheidung Fahrverbote: in der Hauptstadt Berlin. Die Landesregierung bereitet sich auf mögliche Streckensperrungen vor. Das Verwaltungsgericht berät an diesem Dienstag (9. Oktober) darüber, ob Dieselautos wegen der Luftbelastung nicht mehr überall in der Stadt fahren dürfen. In Berlin hatte wie in vielen anderen Städten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt, weil Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. Die Organisation will Fahrverbote für Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 durchsetzen, und zwar in der gesamten Umweltzone - also dem Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings - und auf einigen anderen Straßen. Nach Informationen des RBB prüft die Verkehrsverwaltung in Berlin Verbote für 20 Straßen. Dazu gehören wichtige Verkehrsachsen wie die Leipziger Straße, die Hermannstraße, der Spandauer Damm, der Mariendorfer Damm und die Sonnenallee. Die Verkehrsverwaltung äußerte sich zunächst nicht dazu. Link: Die betroffenen Straßen in der Übersicht Wird Berlin "Intensivstadt"?Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt - wenn sie verhältnismäßig sind. In Hamburg sind schon zwei Straßenabschnitte für ältere Diesel gesperrt. In Stuttgart ist 2019 ein großflächiges Einfahrverbot geplant. Kürzlich hatte ein Gericht auch Fahrverbote für die Innenstadt der Pendlermetropole Frankfurt am Main von 2019 an angeordnet. Diesel-Abgase sind ein Hauptverursacher dafür, dass Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden. Falls das Gericht Fahrverbote für Berlin anordnet, ist die Bundesregierung am Zug. Die Hauptstadt könnte dann in den Kreis von bisher 14 "Intensivstädten" rücken - besonders auf diese zielt das neue Maßnahmen-Paket der Koalition in der Dieselkrise. Die Koalition hatte betont, auch weitere Städte kämen für das Maßnahmen-Paket in Betracht - wenn dort Fahrverbote kommen. Das könnte nach einem entsprechenden Urteil des Verwaltungsgerichts für Berlin zutreffen. |