Viele Autofahrer wissen sicher gar nicht, dass es so etwas gibt: Bei einem Streit mit einem Kfz-Betrieb, der Innungsmitglied ist, kann eine Schiedsstelle des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) angerufen werden. Das betrifft üblicherweise vor allem Werkstattaufenthalte und Gebrauchtwagenkäufe. Im Jahr 2010 bearbeiteten die bundesweit 130 Kfz-Schiedsstellen insgesamt knapp 13.300 Anträge von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern. Davon betrafen fast 80 Prozent (10.716) Wartungs- und Reparaturaufträge. Nur ein kleiner Teil davon (1.435) wurde dann aber auch tatsächlich vor der Schiedskommission verhandelt. Bei 612 Vorgängen kam es zu einem Vergleich, in 219 Fällen bekam der Kunde recht. Hauptgründe für die Anrufung der Schiedsstellen waren 2010 Unsachgemäße Arbeit, die Rechnungshöhe und die Durchführung nicht in Auftrag gegebener Arbeiten. Im Bereich Gebrauchtwagenhandel wurden die Schiedsstellen insgesamt 2.573 Mal angerufen. Mit großem Abstand wichtigster Grund waren technische Mängel am Fahrzeug. In rund 10 Prozent der Fälle monierten die Kunden einen nicht angegebenen Unfallschaden, und in nur 58 Fällen wurde die Schiedsstelle wegen Verdachts einer falschen Gesamtlaufleistung angerufen. Oft reicht der erste Brief schon aus In den allermeisten Fällen scheint aber schon die Antragstellung an sich auszureichen, um den Geschäftspartner ausreichend unter Druck zu setzen: Von den 2011 insgesamt eingegangenen 13.300 Anträgen auf Schlichtung wurden 11.720, also rund 88 Prozent, bereits im Vorverfahren geklärt. Nur 1.565 Verfahren wurden überhaupt am Ende vor einer Schlichtungskommission verhandelt. Von diesen endeten die meisten (46 Prozent) mit einem Vergleich, in 20 Prozent der Fälle bekam der Händler bzw. die Werkstatt Recht und 16 Prozent der Fälle gingen zugunsten der Kunden aus. Die restlichen Verfahren waren zum Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen. Kunden insgesamt scheinbar zufrieden Nach Ansicht des Fachverbandes zeigt die konstant hohe Zahl der Anträge, dass die Schiedsstellen als Instrument des Verbraucherschutzes sich mehr und mehr durchsetzen. Gleichzeitig will der ZDK damit natürlich auch Vertrauen schaffen und setzt darauf, dass Kfz-Betriebe vermehrt Mitglieder werden und Kunden vermehrt bei Mitgliedsunternehmen kaufen. Denn nur für solche Unternehmen ist ein Schiedsspruch auch bindend. Gleichzeitig weist der ZDK aber auch darauf hin, dass die deutschen Autos jährlich rund 72 Millionen Werkstattaufenthalte auf sich vereinen, und dass jährlich mehr als 3,5 Millionen Gebrauchtwagen über den Handel verkauft werden. Von diesen mehr als 75 Millionen Transaktionen wurden also nur 0,02 Prozent über die Schiedsstellen bemängelt. Dies zeige, dass die Deutschen insgesamt sehr zufrieden mit den hiesigen Kfz-Betrieben seien, schlussfolgert der Verband. Schiedsstelle für Kunden kostenlos Die Anrufung der Schiedsstelle ist für den Kunden kostenlos, für Innungsbetriebe ist ein Schiedsspruch bindend. Dem Kunden bleibt, wenn er mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht zufrieden ist, immer noch der Weg über Anwalt und Gericht. In erster Linie empfiehlt sich die Anrufung einer Schiedsstelle also als Versuch, eine gerichtliche Auseinandersetzung und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. (sb)
Quelle: MOTOR-TALK |
verfasst am 12.05.2011
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