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Bayern: Bußgeld bei Veröffentlichung von Dashcam-Videos - Bis zu 300.000 Euro Bußgeld für Dashcam-Veröffentlichungen

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Bayern hat als erstes Bundesland ein Bußgeld für die Veröffentlichung sogenannter Dashcam-Videos festgelegt. Bis zu 300.000 Euro Strafe können für den Datenschutz-Verstoß verhängt werden.

Mit den sogenannten Dashcams wird der vorausfahrende Verkehr gefilmt. Die Veröffentlichung der Videos kann ab sofort mit einem hohen Bußgeld belegt werden Mit den sogenannten Dashcams wird der vorausfahrende Verkehr gefilmt. Die Veröffentlichung der Videos kann ab sofort mit einem hohen Bußgeld belegt werden Quelle: dpa/Picture Alliance

Ansbach - In Russland ist es gang und gäbe - in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen sogenannter Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300.000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.

Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Ein Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben.

Andere Bundesländer könnten nachziehen

Dashcams sind Videokameras, die während der Fahrt Bilder aufzeichnen. Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. "Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen", gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig.

Die Datenschutzaufsicht in Bayern reagierte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von August. Das Gericht hatte festgestellt: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später im Internetportal Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu

übergeben.

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