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Beleidigung im Straßenverkehr: Abfällige Gesten können teuer werden - Bis zu 4.000 Euro für Mittelfinger

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Eine Beleidigung im Straßenverkehr wird nicht mehr mit Punkten geahndet. Ein Kavaliersdelikt bleibt die Tat dennoch nicht, wie ein Blick auf den Strafenkatalog zeigt.

Wer als Autofahrer einem anderen "den Vogel zeigt", kann wegen Beleidigung angezeigt werden Wer als Autofahrer einem anderen "den Vogel zeigt", kann wegen Beleidigung angezeigt werden Quelle: picture alliance / dpa

Düsseldorf - Es gibt viele Gründe, sich im Straßenverkehr über andere Autofahrer aufzuregen. Wer sich aber zu einer Beleidigung hinreißen lässt, der muss mit einer Geldbuße rechnen, wenn er angezeigt wird.

Eine Beleidigung ist nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Üblich ist nach Angaben der DAS-Rechtschutzversicherung eine Geldstrafe, die durchaus hoch ausfallen kann. Für den „Stinkefinger“ haben Gerichte Strafen zwischen 600 und 4.000 Euro verhängt.

Die Buße richtet sich nach dem Einkommen des Täters. Das Gericht berechnet sie in Tagessätzen, ein Netto-Monatsgehalt sind dreißig Tagessätze. Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden meist Strafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen verhängt. Mit in die Bewertung hinein spielen die Umstände der Tat und, ob der Betreffende Erst- oder Wiederholungstäter ist. Punkte in Flensburg bekommt man für eine Beleidigung seit der Reform 2014 nicht mehr, da es sich nicht um einen sicherheitsrelevanten Verkehrsverstoß handelt.

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