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Recht: Autofahrer riskieren mit falscher Parkscheibe Knöllchen - Blau-weiß, groß genug und nicht digital

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Die Straßenverkehrsordnung schreibt die Größe und Farbe einer Parkscheibe genau vor. Entspricht sie nicht der Norm, riskieren Autofahrer sogar ein Knöllchen.

Nur mit einer der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Parkscheibe gibt es kein Knöllchen Nur mit einer der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Parkscheibe gibt es kein Knöllchen Quelle: picture alliance / dpa

Stuttgart - Wer im Auto die falsche Parkscheibe aufs Armaturenbrett legt, riskiert ein Knöllchen - auch wenn er die Zeit korrekt einstellt. Denn die Scheibe muss genau der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Sie schreibt eine Breite von 11 und eine Höhe von 15 Zentimetern vor. Außerdem muss die Parkscheibe blau-weiß sein und darf die Ankunftszeit nicht per Display anzeigen, berichtet das ACE-Clubmagazin "Lenkrad" (Ausgabe 4/15).

Kleinere oder digitale Modelle sind in Deutschland nicht erlaubt, auch wenn sie mitunter angeboten werden. Der Verkauf ist den Angaben zufolge rechtlich in Ordnung, weil etwa kleinere Modelle in anderen EU-Ländern verwendet werden dürfen.

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