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Recht: Autofahrer tragen bei Blitzeis-Unfall Mitschuld - Blitzeis ist keine höhere Gewalt

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Besonnenes Fahren zahlt sich im Winter aus. Vor allem bei Blitzeis: Kommt es dann zu einem Unfall, trägt der Autofahrer meist eine Mitschuld.

Bei Blitzeis sollten Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und den äußeren Bedingungen anpassen Bei Blitzeis sollten Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und den äußeren Bedingungen anpassen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Blitzeis gilt bei einem Autounfall nicht als höhere Gewalt. Fahrer sind in solchen Fällen also nicht von ihrer Haftung entbunden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Laut Sichtfahrgebot der Straßenverkehrsordnung müsse jeder so fahren, dass er etwa bei Blitzeis oder plötzlich auftauchenden Hindernissen anhalten oder ausweichen kann. Autofahrer müssen ihre Fahrweise daher entsprechend an die winterlichen Verhältnisse anpassen. Im Notfall ist also Schrittgeschwindigkeit angesagt.

Auch wenn ein Fahrer bei Glatteis die Kontrolle über sein Auto verliert, werde in der Regel eine Mithaftung angenommen. Es spreche dann ein Anscheinsbeweis dafür, dass er entweder zu schnell unterwegs war oder ein der Witterung unangemessenes Fahrmanöver zu dem Unfall geführt hat.

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