So lang ist es nicht mehr hin. Die Silvesternacht sorgt jedes Jahr für klingelnde Telefone bei den Autoversicherern. Doch wer zahlt für welchen Schaden?
Berlin - Nach der Silvesternacht kann nicht nur ein Kater für Ärger sorgen, sondern auch ein Schaden am Auto, den unvorsichtiges Partyvolk angerichtet hat. Werden die Täter nicht ermittelt, können vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherungen die Schäden regulieren, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein", so eine GDV-Sprecherin. Auch Glasbruch ist in der Regel ein Fall für die Teilkasko. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind. "Den Schaden sollte man aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und den Kfz-Versicherer umgehend informieren", erklärt die Sprecherin. Präventiv rät der GDV dazu, Autos vor der Silvesternacht möglichst in einer Garage oder Tiefgarage zu parken, vor allem aber weitab von bekannten Partymeilen. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten im Regulierungsfall bei der Vollkasko immer einkalkulieren. Auch Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse kann es geben. Quelle: dpa |