Die Regierung will den Missbrauch des Kurzzeitkennzeichens verhindern. Dafür werden die Auflagen verschärft. Was haltet Ihr von den neuen Regeln?
Berlin – Das Kurzzeitkennzeichen bietet Autokäufern viele Freiheiten. Abgemeldete Fahrzeuge sind fünf Tage lang versichert und dürfen für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten auf die Straße. Bestandene Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Umweltplaketten sind nicht erforderlich. Nur ein verkehrssicherer Zustand muss gewährleistet sein. Kurzzeitkennzeichen: Nur noch mit TÜVDas soll sich nun ändern. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat einer neuen Regelung zugestimmt, die die Auflagen für das Fünf-Tage-Blech verschärft. Der Bundestag muss nur noch einige Formulierungen und Verbesserungen des Bundesrates bestätigen. Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse in die Heimat überführen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist. Zudem darf das Kennzeichen nicht mehr an ein beliebiges Fahrzeug angebracht werden. Wichtige Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer müssen bereits beim Antrag bekannt sein. Die Zulassungsstelle trägt sie maschinell in die Papiere des Kurzzeitkennzeichens ein. Bisher übernahm das der Antragsteller, sobald der Verwendungszweck der Bleche feststand. Immerhin: Erstmals seit dem 1. November 2012 dürfen die 03er- und 04er-Bleche bei jeder beliebigen Zulassungsstelle beantragt werden. Umfrage: Weniger Missbrauch oder Nutzen?Diese Regelungen sollen verhindern, dass Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt oder für Spritztouren missbraucht werden. Was haltet Ihr von den neuen Regeln? Sind sie gerechtfertigt? Oder nehmen sie den Fünf-Tages-Blechen ihren Sinn? Habt Ihr eine andere Meinung oder sogar einen besseren Lösungsvorschlag? Nehmt an unserer Umfrage teil. Hier haben wir für Euch Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen zusammengetragen. |