Nein, der Mercedes CLS ist kein Auto, das man an einem Werktag in der Innenstadt einparken möchte – außer man hat eine Rückfahrkamera. Aber auch die ist nicht ohne Tücke.
Hamm - Moderne Autos sind oft so unübersichtlich, dass Neuwagenkäufer eine Rückfahrkamera als teures, aber unverzichtbares Extra hinzubuchen. Sie muss bestimmte Erwartungen erfüllen - sonst kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Der Kläger hatte einen Mercedes CLS zum Preis von rund 77.500 Euro bestellt und dabei unter anderem Rückfahrkamera (400 Euro), aktiven Einparkassistenten (730 Euro) und ein teures Multimedia-System (2.620 Euro) hinzugebucht. In einem Prospekt hieß es über die Rückfahrkamera unter anderem, dass statische und dynamische Hilfslinien dem Fahrer Lenkwinkel und Abstand anzeigen würden. Das funktionierte nicht, wie der Besitzer nach der Auslieferung feststellte. Er erhielt die Auskunft, dass die Fahrzeugelektronik keine Anzeige von Hilfslinien ermögliche. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Abwicklung - zurecht. Das OLG Hamm bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum. Das Fahrzeug weise einen erheblichen Sachmangel auf, so der Senat. Aufgrund des Verkaufsprospekts habe der Kläger ein Bild der Rückfahrkamera einschließlich Hilfslinien erwarten können. Dass dieser Aspekt für den Käufer bedeutsam gewesen sei, zeige die von ihm gewählte, teure Zusatzausstattung. Hinzu komme, dass der Mercedes bauartbedingt beim Blick nach hinten unübersichtlich sei und das Rückwärtsfahren wie das Einparken mit der gewählten Zusatzausstattung besonders erleichtert werde. Das Autohaus musste den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung zurückzahlen, der Kläger das Auto zurückgeben. (Az.: 28 U 60/14) |