• Online: 3.326

Bundesregierung will nach VW-Affäre Verbraucher-Klagerechte stärken - Bringt der Dieselskandal den Verbraucherschutz nach vorn?

verfasst am

Wird die Bundesregierung beim Verbraucherschutz Konsequenzen aus dem VW-Skandal ziehen? Mehrere Medien behaupten, nein. Zwei Ministerien wehren sich.

Nach dem VW-Skandal sollen die Klagerechte von Verbrauchern gestärkt werden Nach dem VW-Skandal sollen die Klagerechte von Verbrauchern gestärkt werden Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin - Die VW-Abgasaffäre könnte am Ende auch ihr Gutes haben. Die Bundesregierung will als Reaktion auf den Skandal Pläne auf den Weg bringen, um Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu stärken. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte am Montag in Berlin, es sei nach wie vor Ziel, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf zu Musterfeststellungsklagen in die Ressortabstimmung zu bringen. Dabei geht es um Musterklagen, bei denen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für mehrere Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen könnten.

Das Bundesverkehrsministerium wies gleichzeitig den Vorwurf zurück, den Verbraucherschutz zu blockieren. Beide Ministerien reagierten damit auf Berichte von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR, wonach die Pläne nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 zustande kämen und die Regierung trotz gegenteiliger Versprechen auf bedeutsame Verbesserungen beim Verbraucherschutz verzichte.

Diskutiert wird schon länger, dass sich Verbraucher bei gleich gelagerten Fällen zusammenschließen und gemeinsam klagen können. Solch eine Musterfeststellungsklage unterscheidet sich aber von Sammelklagen, wie sie in den USA mit dort oft sehr hohen Schadensersatzsummen üblich sind. Auch Verbraucherschützer machen sich für Musterfeststellungsklagen stark. VW will nach bisherigen Berichten betroffenen Kunden nur in den USA Schadenersatz zahlen. Diese Ungleichbehandlung stößt auf Kritik.

 

 

Quelle: dpa

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
24
Hat Dir der Artikel gefallen? 3 von 4 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
24 Antworten: