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Autobahnreform: Bund gründet Infrastrukturgesellschaft - Bund geht nächsten Schritt bei Autobahnreform

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Ab 2021 sollen Planung, Bau und Wartung des deutschen Autobahnnetzes beim Bund gebündelt werden. Als nächster Schritt wurde nun eine Infrastrukturgesellschaft gegründet.

Die Zuständigkeit für das 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz soll ab 2021 vom Bund übernommen werden Die Zuständigkeit für das 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz soll ab 2021 vom Bund übernommen werden Quelle: Picture-Alliance

Berlin - Mit der Gründung einer "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" hat die Bundesregierung die Bündelung der Zuständigkeit für Autobahnen vorangebracht. In Zukunft soll der Bund allein für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt des rund 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes zuständig sein. Am Donnerstag gründete das Bundesverkehrsministerium die neue Gesellschaft, die ab 1. Januar 2021 ihre Aufgaben in vollem Umfang übernehmen soll - ab dann liegt die Zuständigkeit komplett beim Bund, die Länder geben dafür langjährige Zuständigkeiten ab.

Im Aufsichtsrat sitzen Vertreter des Verkehrsministeriums, des Bundestags und von Gewerkschaften. Aufsichtsratsvorsitzender wird Staatssekretär Gerhard Schulz. Standort der Zentrale ist Berlin, aber zu der neuen Gesellschaft gehören auch 10 Niederlassungen, 41 Außenstellen und viele Autobahnmeistereien in ganz Deutschland.

Neben der Infrastrukturgesellschaft soll laut Verkehrsministerium zum 1. Oktober das Fernstraßen-Bundesamt, eine neue Bundesbehörde, errichtet werden. Es ist künftig deutschlandweit für die Planfeststellung verantwortlich. Es wird seinen Hauptsitz in Leipzig haben. Ziel der Reform ist, das Autobahnnetz effizienter als bisher zu verwalten.

 

Quelle: dpa

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