Die Grundlage für eine Autobahngesellschaft wurde erst im vergangenen Jahr geschaffen - Bedenken gab es von Anfang an. Jetzt soll das Grundgesetz erneut geändert werden.
Berlin - Die Bundesregierung will die erst im vergangenen Jahr geschaffenen Rechtsgrundlagen für eine zentrale Autobahngesellschaft nachbessern. Das Kabinett soll deswegen an diesem Mittwoch abermals eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Hintergrund sind Zweifel, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits im Sommer 2017 beim Unterzeichnen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angemeldet hatte. Quelle: dpa |
