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Autobahngesellschaft: Grundgesetz soll wieder geändert werden - Bund will bei Autobahngesellschaft nachbessern

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Die Grundlage für eine Autobahngesellschaft wurde erst im vergangenen Jahr geschaffen - Bedenken gab es von Anfang an. Jetzt soll das Grundgesetz erneut geändert werden.

Mit der Schaffung einer neuen Autobahngesellschaft hat der Bund Probleme. Es gab von Anfang an grundgesetzliche Bedenken gegen den Plan, jetzt wird nachgebessert Mit der Schaffung einer neuen Autobahngesellschaft hat der Bund Probleme. Es gab von Anfang an grundgesetzliche Bedenken gegen den Plan, jetzt wird nachgebessert Quelle: dpa/picture-alliance

Berlin - Die Bundesregierung will die erst im vergangenen Jahr geschaffenen Rechtsgrundlagen für eine zentrale Autobahngesellschaft nachbessern. Das Kabinett soll deswegen an diesem Mittwoch abermals eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Hintergrund sind Zweifel, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits im Sommer 2017 beim Unterzeichnen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angemeldet hatte.

Teil dieses Pakets ist die Bündelung von Planen, Bau und Betrieb der Autobahnen beim Bund. Konkret soll nun eigens im Grundgesetz eine mögliche Regelung genannt werden, dass Länder auf Antrag Planfeststellungsverfahren übernehmen können - und nicht nur in einem einfachen Gesetz. Das sieht der Entwurf des Finanzministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die große Koalition verfügt im Bundestag nicht mehr über eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die für Grundgesetzänderungen nötig ist.

 

Quelle: dpa

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