• Online: 2.385

80 Millionen Förderung für autonome Autos - Bundesregierung startet Förderprogramm

verfasst am

Für die Förderung des autonomen Fahrens legt die Bundesregierung ein 80 Millionen Euro teures Programm auf. Hochschulen und Unternehmen können die Förderung ab sofort beantragen.

Künftig sollen die Autos mit der Infrastruktur kommunizieren - zum Beispiel mit den den Ampeln. Dafür legt die Regierung ein Forschungsprogramm auf Künftig sollen die Autos mit der Infrastruktur kommunizieren - zum Beispiel mit den den Ampeln. Dafür legt die Regierung ein Forschungsprogramm auf Quelle: BMVI

Berlin - Autonomes Fahren ist die Zukunft, da sind sich Autohersteller und Politik weitgehend einig. Das Verkehrsministerium will nun den Weg zur neuen technologie beschleunigen. Heute startet ein 80 Millionen Euro schweres Förderprogramm für Forschungsvorhaben zum automatisierten und vernetzten Fahren.

Mit dem Geld will Verkehrsminister Alexander Dobrindt bis 2020 die Forschung zur digitalisierten Mobilität fördern. "In fünf Jahren werden wir hochautomatisierte Systeme serienmäßig haben, die unsere Autos digital über die Autobahn lenken", lässt sich der Minister zitieren.

Fördern will sein Haus vor allem Forschung daran, welche Technologien wann marktreif sind und wie effektiv sie das selbstfahrende Auto unterstützen können. Ein Beispiel: flächendeckendes Breitband-Internet, über das Fahrzeuge miteinander und mit Verkehrsleitsystemen kommunizieren können. Der Übertragungsstandard dieser Kommunikation bildet einen Förderschwerpunkt.

Anträge können beim Verkwehrsministerium eingereicht werden

Die Förderung ist der Teil der "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren", die das Bundeskabinett im September 2016 beschlossen hatte. Sie konzentriert sich auf die Bereiche Infrastruktur, Recht, Innovation, IT-Sicherheit und Datenschutz. „Wir wollen unsere Erfolgsgeschichte beim Automobil digital fortschreiben,“, sagt Alexander Dobrindt. Sein Ziel sei, dass Deutschland Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge wird.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Auch Bundesbehörden und – einrichtungen dürfen in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anträge stellen. Für die Förderung noch 2016 muss der Antrag bis zum 10. September 2016 eingehen. Spätere Anträge werden ab 2017 gefördert. Anträge können beim BMVI eingereicht werden.

Quelle: SP-X/bmt

Avatar von MOTOR-TALK (MOTOR-TALK)
38
Hat Dir der Artikel gefallen? 1 von 1 fand den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
38 Kommentare: