Am Donnerstagabend hat der Bundestag die Ausweitung der Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge beschlossen. Elektrofahrzeuge sind künftig 10 statt bisher fünf Jahre von der Steuer befreit.
Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wird damit gilt für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen wurden bzw. werden. Fahrzeuge, die zwischen dem 2016 und 2020 erstmals zugelassen werden, werden für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das "Verkehrssteueränderungsgesetz" gilt ausdrücklich auch für Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge, nicht nur für Pkw. Bei diesen Fahrzeugen sieht die Regierung „große Potenziale“. Experten bezweifeln, dass die Steuerbefreiung ihr Ziel erreicht, nämlich den "Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken"; der durchschnittliche deutsche Kfz-Steuersatz betrug im letzten Jahr 145 Euro. Der Anschaffungspreis für ein Elektrofahrzeug ist dagegen oft fast doppelt so hoch wie für ein vergleichbares konventionelles Fahrzeug.
Quelle: Automobilwoche, statistisches Bundesamt |