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Hund in heißem Auto: Besitzer muss 450 Euro Bußgeld zahlen - Bußgeld wegen Tierquälerei rechtens

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450 Euro Bußgeld wegen Tierquälerei: Die Polizei wollte bereits das Auto aufbrechen, in dem der Hund eingesperrt war. Das Amtsgericht Düsseldorf bestätigte das Bußgeld nun.

Wer seinen Hund im heißen Auto einsperrt, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen (Archivbild) Wer seinen Hund im heißen Auto einsperrt, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen (Archivbild) Quelle: dpa/Picture Alliance

Düsseldorf - Weil er seinen Hund über eine Stunde lang im überhitzten Auto zurückgelassen hat, muss ein Hundebesitzer 450 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bescheid wegen Tierquälerei gegen den 43-Jährigen Düsseldorfer. Dieser hatte Einspruch dagegen eingelegt.

Der Maler hatte an einem heißen Sommertag im Juni 2017 den schwarzen Mischlingshund ohne Wasser in seinem in der prallen Sonne geparkten Auto warten lassen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes entdeckten das stark hechelnde Tier. Fenster und Schiebedach waren demnach nur fingerbreit geöffnet. Kurz bevor die Ordnungskräfte den Wagen aufbrechen wollten, kam der 43-Jährige und erklärte: das Hecheln seines Hundes sei normal. Das liege am schwarzen Fell.

Im ersten Prozessanlauf hatte der Besitzer Ende Januar angegeben, er habe damals nur Farbe holen wollen und sei von seiner Frau aufgehalten worden. Die Richterin wies den Mann schon damals darauf hin, dass allein diese Erklärung für eine Verurteilung wegen Tierquälerei reiche. Der 43-Jährige hatte gesagt, dass er das Bußgeld in Höhe von 450 Euro nicht zahlen könne.

(dpa)

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