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Wohnwagen dürfen nur zwei Wochen am Straßenrand parken - Caravan nach zwei Wochen umsetzen

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Auf öffentlichen Straßen müssen Caravan-Besitzer ihr abgekoppeltes Gefährt spätestens nach zwei Wochen umsetzen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro.

Die zweiwöchige Abstellfrist gilt nicht, solange der Wohnwagen hinter einem Pkw hängt Die zweiwöchige Abstellfrist gilt nicht, solange der Wohnwagen hinter einem Pkw hängt Quelle: picture alliance / dpa

München - Abgekoppelte Wohnwagen dürfen maximal für zwei Wochen auf öffentlichen Straßen oder Parkflächen abgestellt werden. Dann müssen Caravan-Besitzer ihr Gefährt umsetzen, erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger.

Nach einer "wirksamen" Unterbrechung der Abstellfrist beginne sie erneut, ein halbstündiges Umherfahren reiche dafür aber nicht aus. Verstöße werden mit 20 Euro Bußgeld geahndet. Die zweiwöchige Abstellfrist gilt nicht, solange der Wohnwagen hinter einem Pkw hängt. Auch Wohnmobile dürfen unbegrenzt am Straßenrand parken, wenn es keine Beschränkungen durch Zusatzschilder gibt.

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