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Kältemittel-Streit - Daimler klagt gegen Verkaufsverbot

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Frankreich blockiert Zulassungen für Daimler-Fahrzeuge, die mit dem alten Klimaanlagen-Kältemittel R134a zertifiziert sind. Daimler will gegen das Zulassungsverbot klagen.

Wird derzeit in Frankreich nicht zugelassen: Mercedes CLA Wird derzeit in Frankreich nicht zugelassen: Mercedes CLA Quelle: Daimler

Stuttgart - Der Kältemittel-Streit zwischen Daimler und den französischen Behörden geht in die nächste Instanz. Die Stuttgarter wollen beim obersten französischen Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das aktuelle Zulassungsverbot ihrer neuen Kompaktmodelle beantragen. Die Wettbewerbsverzerrung durch die Blockade habe sich verschärft, sagte ein Sprecher.

Frankreich blockiert seit Anfang Juli einige Mercedes-Modelle: A- und B-Klasse sowie CLA und SL werden in Frankreich derzeit nicht zugelassen. Diese Modelle wurden vom deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) nachträglich mit dem alten Klimaanlagen-Kältemittel R134a zertifiziert.

Frankreich plant Verkaufsverbot

Nach einer EU-Richtlinie müssen neue Modelle mit einem deutlich weniger klimaschädlichen Mittel befüllt werden. Daimler boykottiert aber die Chemikalie mit dem Namen R1234yf, weil die Substanz bei simulierten Unfällen der Schwaben Feuer fing. Durch die nachträgliche KBA-Genehmigung ist die Zulassung der Autos europaweit möglich - eigentlich, denn Frankreich sieht das anders.

An diesem Freitag informierte Frankreich die EU-Kommission offiziell über ein geplantes Verkaufsverbot der Mercedes-Modelle. Paris beruft sich auf eine EU-Richtlinie von 2007: Demnach muss die Typenzulassung von Autos in einem EU-Land grundsätzlich von allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Falls Fahrzeuge oder Teile "ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen oder die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden", könnten Zulassung und der Verkauf für zunächst sechs Monate verboten werden.

Entscheidung im September

Daimler hält das Risiko-Argument nicht für stichhaltig. "Dies ist aus unserer Sicht offensichtlich nicht gegeben und rechtlich nicht haltbar", sagte ein Konzernsprecher. Außerdem seien in Europa mehr als 95 Prozent aller Fahrzeuge ohnehin mit dem alten Kältemittel ausgestattet - und das "völlig im Einklang mit der EU-Gesetzgebung", wie der Konzern betont.

Die EU-Kommission muss jetzt beurteilen, ob die vorübergehende Maßnahme Frankreichs legal ist. Die deutsche Bundesregierung hat bis zum 19. August Zeit, um zu erklären, warum Daimler nach wie vor das Kältemittel R134a statt des neuen Mittels R1234yf einsetzt. Danach muss die Kommission binnen zehn Wochen entscheiden. Ein Sprecher des EU-Gremiums rechnet mit einer Entscheidung im September.

 

Quelle: dpa

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