Ab Ende Mai dürfen die Reifenhersteller ihre Produkte mit dem neuen EU-Reifenlabel versehen. Ab November sind sie dazu verpflichtet. Ab 30. Mai können Reifenhersteller mit dem neuen Aufkleber über den Rollwiderstand, die Eigenschaften beim Bremsen auf Nässe und die Abrollgeräusche ihrer Produkte aufklären. Ab 1. November wird die Kennzeichnung zur Pflicht. Dann müssen Kunden im Verkaufsraum und auf der Quittung über die Eigenschaften ihrer Reifen informiert werden. Ausgenommen sind davon runderneuerte Reifen sowie Motorrad- und Spezialreifen. Über Verschleiß, Trockenbremsleistung oder Aquaplaningeigenschaften wird mit dem Reifelabel allerdings nicht informiert. Getestet werden die Reifen übrigens von den Herstellern selbst, nach EU-Vorgaben! Die großen Hersteller äußern sich darüber besorgt und befürchten Mogeleien kleinerer Billighersteller. |
verfasst am 04.05.2012
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