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Oberlandesgericht Rostock: Blitzer-App ist verboten - Das Smartphone darf nicht vor Blitzern warnen

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Wer zur Warnung vor Radarkontrollen eine Blitzer-App auf dem Smartphone verwendet, kann künftig dafür belangt werden. Dies ging aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor.

Mit einem Bußgeld von 75 Euro muss man rechnen, wenn man mit der aktivierten App im Auto erwischt wird Mit einem Bußgeld von 75 Euro muss man rechnen, wenn man mit der aktivierten App im Auto erwischt wird Quelle: Picture Alliance

Rostock - Eine aktivierte App auf dem Smartphone, die vor Blitzanlagen warnt, kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Denn es droht ein Bußgeld von 75 Euro, wenn sie damit erwischt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 21 Ss OWi 38/17).

Während einer Verkehrskontrolle entdeckte der Polizist bei einem Autofahrer ein Smartphone mit einer aktivierten Blitzer-App in der Halterung. Eine Bußgeldforderung von 75 Euro folgte. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein. Seine Argumentation: Das Smartphone sei kein Gerät gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 23, Absatz 1b), das dafür bestimmt sei, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Das sah das Gericht anders und wies die Klage ab. Denn im entsprechenden Paragrafen seien Radarwarn- oder Laserstörgeräte nur beispielhaft gemeint. Es reiche aus, wenn durch den Download einer solchen Software oder durch vorinstallierte Programme sowie deren Aktivierung das Gerät auch dazu bestimmt ist, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Der Autofahrer musste zahlen.

 

 

Quelle: dpa

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