• Online: 3.226

Panorama-Bericht: „Kilometerstand-Datenbank“ nicht von Privat einsehbar - Datenschutz deckt Tachobetrüger

verfasst am

Bei rund einem Drittel aller Autos stimmt der Tachostand nicht. Eine zentrale Datenbank soll Klarheit schaffen. Doch das verhindert der Datenschutz.

In vielen Autos lassen sich Kilometerstände leicht manipulieren. Eine Datenbank soll Verbraucher schützen In vielen Autos lassen sich Kilometerstände leicht manipulieren. Eine Datenbank soll Verbraucher schützen Quelle: dpa/Picture Alliance

Sollte das Datenschutzgesetz gelockert werden, um Privatpersonen beim Autokauf zu schützen?

Berlin – Manchen Autos sieht man ihre Laufleistung nicht an. Nicht einmal am Tacho: Gut 30 Prozent sollen einen manipulierten Kilometerstand anzeigen, schätzt die Münchener Polizei. Ob echt oder gedreht, das lässt sich oft nicht sicher bestimmen. Helfen soll eine zentrale Datenbank. Bei Werkstattaufenthalten und Hauptuntersuchungen werden dort aktuelle Fahrzeugdaten hinterlegt. Das verhindert keine Manipulation, erschwert sie aber.

Tachostand-Datenbank: Kein Zugriff für Privatpersonen

Nur gibt es einen Haken. Denn diese Tabelle unterliegt dem Datenschutz. Gebrauchtwagenkäufer haben keinen Zugriff auf die hinterlegten Werte. Werkstätte geben sie nicht raus: Laut eines Berichts des ARD-Magazins „Plusminus“ berufen sie sich auf den Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Nach Ansicht des Verbandes der deutschen Automobilwirtschaft (VDA) und der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Information Andrea Voßhoff (CDU) handele es sich um personenbezogene Daten des Halters, die nur mit seiner Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Der Verkäufer muss also zustimmen, dass ein Interessent den Kilometerstand überprüft.

Dieser Datenschutz bestehe grundsätzlich nach dem Eigentümerwechsel. Bei älteren Autos müssten demnach alle Vorbesitzer ihr Einverständnis geben. Ohne dieses Einverständnis müsse der Käufer vor Gericht klagen oder eine Anzeige wegen Betruges gegen den Verkäufer stellen.

Lockerung des Datenschutzgesetzes

Diese Hürde war bereits im vergangenen Jahr bekannt. Im August 2015 sagte uns CDU-Abgeordneter Thomas Jarzombek, dass sich das Gesetz ändern ließe. Auf Nachfrage von MOTOR-TALK ergänzte er nun: „Eine Reform des Datenschutzes an dieser Stelle tut dringend Not. Das sehen auch viele Abgeordnete im deutschen Bundestag so. Aber sowohl im Ministerium als auch in der Industrie ist die Haltung bisher stark ablehnend.“

Jarzombek hofft auf Unterstützung aus der Bevölkerung und den Medien. Wenn mehr Menschen sich beteiligen, wächst der Druck, eine Gesetzesänderung wird wahrscheinlicher. Das betrifft nicht nur den Kilometerstand, sondern die ganze Fahrzeughistorie mit Unfällen und anderen Schäden.

Zusätzlich zur Datenbank fordert Jarzombek weitere Schutzmaßnahmen, zum Beispiel höhere Strafen für Tacho-Trickser den Einsatz sogenannter HSM-Chips. Die „Hardware Secure Modules“ können relevante Fahrzeugdaten verschlüsselt speichern und ausgelesen werden.

Pro Jahr werden in Deutschland ungefähr sieben Millionen Gebrauchtwagen verkauft. Bei einem durchschnittlichen Schaden von etwa 3.000 Euro bei einem manipulierten Kilometerstand ergibt sich ein jährlicher Schaden von insgesamt sieben Milliarden Euro.

Wie denkt Ihr über das Thema Datenschutz bei Kilometerständen? Sagt es uns in unserer Umfrage!

Avatar von SerialChilla
BMW
821
Hat Dir der Artikel gefallen? 96 von 107 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
821 Kommentare: