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Pkw-Maut: Keine "Vorratsdatenspeicherung" gewollt - Datenspeicherung bei der Pkw-Maut

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Die Datenspeicherung bei der Pkw-Maut macht vielen Autofahrern Bauchschmerzen. Mit einem neuen Entwurf reagiert die Bundesregierung laut "taz" auf die Kritik von Datenschützern.

Was wird wie lange gespeichert? Ein Gesetzesentwurf soll es regeln Was wird wie lange gespeichert? Ein Gesetzesentwurf soll es regeln Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Bei der geplanten Pkw-Maut sollen einem Zeitungsbericht zufolge deutlich weniger Daten erhoben und gespeichert werden als zunächst vorgesehen. Erhobene Bilder und Daten sollen demnach "unverzüglich" gelöscht werden, sobald klar ist, dass der zum Fahrzeug gehörende Halter die Maut bezahlt hat, berichtet die "Tageszeitung" ("taz"/Samstag). Der Gesetzentwurf, der der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt, soll kommenden Mittwoch (17. Dezember) im Bundeskabinett behandelt werden.

Dem Bericht zufolge sollen künftig nur noch Daten von Personen gespeichert werden, die als Mautpreller infrage kommen. Zudem soll das Bild von dem Fahrzeug ausdrücklich so aufgenommen werden, dass Insassen nicht zu sehen sind. Mautbrücken sollen darüber hinaus nicht jedes durchfahrende Fahrzeug scannen, sondern nur stichprobenartig einen Teil erfassen. Mit dem neuen Entwurf habe die Bundesregierung auf die Kritik von Datenschützern reagiert, schreibt die "taz".

Nach einer früheren Version des Gesetzentwurfs war vorgesehen, dass an den Mautstellen erfasste Daten bis zu 13 Monate lang gespeichert bleiben. Datenschützer sprachen von einer "Vorratsdatenspeicherung" und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelung an.

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