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Finanzämter nehmen seit 1. März keine Kfz-Steuer mehr an - Daueraufträge spätestens jetzt umstellen

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Die Kfz-Steuer ziehen der Zoll und die Bundeskassen ein. Wer noch ans Finanzamt überweist, muss umstellen. DIe Zahlungen werden nicht mehr weitergeleitet.

Hier bitte nicht mehr: Seit diesem Monat leiten die Finanzämter eingehende Kfz-Steuerzahlungen nicht mehr an die zuständigen Stellen weiter Hier bitte nicht mehr: Seit diesem Monat leiten die Finanzämter eingehende Kfz-Steuerzahlungen nicht mehr an die zuständigen Stellen weiter Quelle: dpa/Picture Alliance

Karlsruhe - Finanzämter können seit dem 1. März keine Kfz-Steuer mehr annehmen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Eingehende Zahlungen werden an die Kontoinhaber zurücküberwiesen. Hintergrund ist der Wechsel der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer von den Ländern zum Bund.

Seit dem vergangenen Jahr sind anstelle der Finanzämter daher die Hauptzollämter und Bundeskassen für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für einen Übergangszeitraum haben die Finanzämter die Überweisung der Kraftfahrzeugsteuer an die zuvor gültige und gewohnte Bankverbindung der Landesfinanzkassen noch angenommen und weitergeleitet. Diese Frist ist aber nun abgelaufen.

Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen, muss den Auftrag auf das zuständige Hauptzollamt umstellen. Auch Einzel-Überweisungen, Einzahlungen und Schecks werden vom Finanzamt nicht mehr angenommen. Der Lastschrifteinzug wurde automatisch umgestellt, in diesem Fall brauchen Autofahrer nichts zu veranlassen.

Die zuständige Bundeskasse kann auf der Homepage der Zollverwaltung

(www.zoll.de) ermittelt werden.

 

Quelle: dpa

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