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Abgekoppelter Anhänger: Nach zwei Wochen sollte umgeparkt werden - Dauerparken nicht erlaubt

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Vor allem in der Stadt verschärfen abgekoppelte Anhänger die Parkplatzsituation. Deshalb dürfen diese nur zwei Wochen an einer Stelle stehen, sonst droht ein Bußgeld.

Die Parkmöglichkeiten in Städten sind begrenzt. Abgekoppelte Anhänger oder Wohnwagen dürfen deshalb nur zwei Wochen an einem Ort abgestellt werden Die Parkmöglichkeiten in Städten sind begrenzt. Abgekoppelte Anhänger oder Wohnwagen dürfen deshalb nur zwei Wochen an einem Ort abgestellt werden Quelle: picture alliance / dpa

München - Abgekoppelte Anhänger dürfen nicht beliebig lang an einer Stelle stehen. Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass der Halter seinen Anhänger nur zwei Wochen auf derselben Stelle parken darf. "Mit dieser Regelung soll dem "Überwintern" von Wohnwagen und damit der Wegnahme von Parkräumen in Ballungsgebieten entgegengewirkt werden", erklärt Johannes Boos vom ADAC. Bei einem Verstoß wird der Anhänger im schlimmsten Fall abgeschleppt. Außerdem droht dem Halter ein Verwarngeld von 20 Euro.

Um dem aus dem Weg zu gehen, gibt es einen einfachen Tipp: "Es genügt, mit dem Anhänger um den Block zu fahren", sagt Boos. Hat der Halter den Anhänger kurz ausgefahren, darf er zwei weitere Wochen stehen bleiben. Wie lange ein Hänger geparkt ist, lässt sich an den Ventilen der Reifen erkennen. Polizisten oder Kontrolleure des Ordnungsamts notieren sich deren Positionen.

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