Das Urteil um Diesel-Fahrverbote macht viele Autobesitzer nervös. Der ADAC rät eingehend von Panikverkäufen ab. Und auch mit dem Neukauf sollte man zunächst noch warten.
München - Nach dem Dieselurteil und jetzt möglichen Fahrverboten rät der ADAC, Panikverkäufe von Dieselautos zu vermeiden. "Autofahrer sollten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Ruhe bewahren und ihr Fahrzeug nicht kurzfristig - möglicherweise unter Wert - verkaufen", sagt Johannes Boos vom ADAC. Denn noch sei die Lage zu unklar. Kommen Fahrverbote, seien diese auf lokale Strecken beschränkt. Dann sollten Autofahrer Alternativen überprüfen, etwa den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Unter Umständen werde es auch Ausnahmeregelungen geben. Wer künftig in solche von etwaigen Fahrverboten betroffene Regionen einfahren möchte, sollte sich für eine Alternative zum Diesel entscheiden. "Oder mit dem Kauf eines Diesels noch warten, bis Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6d TEMP beziehungsweise Euro 6d in ausreichender Modellvielfalt verfügbar sind", rät Boos. Wer hingegen nicht in Gebieten, die von Fahrverboten bedroht sind, fahren muss, weil er beispielsweise eher in ländlichen Regionen unterwegs ist, muss nach derzeitiger Einschätzung des ADAC keine Einschränkungen befürchten. Die Händler trifft es am stärkstenNach einer Einschätzung des Kraftfahrzeuggewerbes müssen Eigentümer von älteren Dieselautos mit einem dauerhaften Wertverlust von bis zu 15 Prozent für ihr Fahrzeug rechnen. Das treffe vor allem Händler stark, die entsprechende Leasingfahrzeuge zu einem fest vereinbarten Preis zurücknehmen müssten, sagte der Präsident des Verbandes im Südwesten, Harry Brambach, am Mittwoch in Stuttgart. Händler blieben dann auf ihren Kosten sitzen. Die Dieseldebatte habe für Teile des Gewerbes existenzbedrohende Züge. Der Verband forderte erneut, Möglichkeiten zur technischen Nachrüstung der betroffenen Dieselfahrzeuge zu schaffen. Das wird von den Autobauern bislang abgelehnt. Sie setzen auf Software-Updates. "Bei Euro-5-Fahrzeugen, bei denen nachweislich durch den Hersteller manipuliert wurde, muss eine Regelung gefunden werden, in welcher Form sich die Hersteller zu beteiligen haben", sagte Brambach. Quelle: dpa |